Halteverbotszonen
Des einen Leid, des anderen Freud’
Da Sie nun auf dieser Website gelandet sind gehen wir mal stark davon aus, dass eher der zweite Punkt für Sie zutreffend ist. Die Möglichkeiten einer Halteverbotszone sind vielfältig: Ein Halteverbot verbietet dem Autofahrer (natürlich auch allen anderen “Kfz-Piloten”), an einer bestimmten Fläche bzw. auf einer bestimmten Seite der Fahrbahn zu parken (Zeichen 286,
eingeschränktes Halteverbot) oder auch kurz zu halten (Zeichen 283,
Halteverbot).
Das Halteverbot eignet sich demnach zB. für sehr enge Straßen, in denen beidseitiges Parken nicht möglich oder empfehlenswert wäre und daher das Halteverbot gilt. Aber auch für viele andere Bereiche, in denen das Halten / Parken - aus welchem Grund auch immer - langfristig nicht erlaubt ist.
Auch kurzfristige Aktionen können mit einem Halteverbot vergesehen werden, wenn dafür die Fläche benötigt wird: So hat sich zum Beispiel eingegliedert, dass man beim Umzug einfach eine gewisse Fläche zum Be- oder Entladen benötigt. Die Halteverbotszone wird in diesem Fall auch von der Behörde genehmigt - was übrigens für die legale, ordnungsgemäße Aufstellung eines solchen Schildes Voraussetzung ist, da man ansonsten mit dem Gesetz in Konflikt kommt und im Schadensfall auch die Versicherung streikt.
Im eingeschränkten Halteverbot darf man zwar offiziell zum “Be- und Entladen” halten, jedoch bis zu maximal drei Minuten. Das heißt: Ihre Frau war einkaufen und Sie halten kurz im eingeschränkten Halteverbot, um die Einkaufstüten ins Auto zu verlagern. Oder Sie steigen kurz aus, um einen Brief in die Post zu werfen.
Sie merken: Für einen Umzug total ungeeignet. Halteverbot-24.de bietet den Service an, sich um die komplette Organisation der Halteverbotszone zu kümmern, und kümmert sich tatsächlich von den behördlichen Angelegenheiten bis hin zum Aufstellen und wieder Abholen der Parkverbot-Schilder. Full-Service - was Sie tun müssen ist lediglich, uns zu beauftragen - den Rest erledigen wir für Sie.


