Als Halteverbote (grammatikalisch korrekter: Halteverbotszonen) werden Flächen auf öffentlichen Straßen bezeichnet, auf denen es langfristig oder vorübergehend nicht gestattet ist, sein Fahrzeug abzustellen bzw. zu halten.
Grund für ein solches Halteverbot kann zB. die Breite der Straße sein, die es nicht zulässt, dass auf der Seite einer Fahrbahn geparkt werden darf oder etwa eine Gefahr, die beim Parken an einer bestimmten Fläche verstärkt auftreten würde.
Vorübergehende Halteverbote werden meist für Baustellen / Bauarbeiten oder Umzüge (auch zB. bei Wohnungsauflösung oder Entrümpelung) gebucht, sodass ein Freiraum vor der Türe sichergestellt werden kann und die Arbeiten nicht durch zugeparkte Flächen beeinträchtigt werden.
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