Bei einem Umzug fällt auch häufig das Wort “Renovieren” oder “Streichen” – klar, im Mietvertrag steht, Sie müssen die Wohnung so verlassen, wie Sie sie vorgefunden habe: Bei Ihrem Einzug war sie gestrichen. Tatsächlich ist es so, dass beim auszug aus Ihrer Wohnung gestrichen werden muss.
Deshalb wird Halteverbot-24.de auch hierüber berichten – in den kommenden Wochen werden Sie in diesem bereich umfassende Informationen rund um das Thema “Renovierung beim Umzug” vorfinden.