Umzugschild
Ein sogenanntes Umzugsschild oder Umzug-Schild gibt es nicht – weder in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO), auch nicht in der deutschen Grammatik. Vor Allem im Bereich Umzüge bilden sich – wie in jeder anderen Branche auch – vereinfachende Begriffe, die hauptsächlich oder meist nur in der Umgangssprache existieren.
Mit einem Umzugsschild ist meist das Halteverbotsschild gemeint, da es bei Umzügen sehr oft zum Einsatz kommt. Mit einem Halteverbot-Schild (offiziell: Haltverbot-Schild – also ohne das “e”) sperrt man einen Straßenabschnitt ab, um genügend freie Fläche für den Umzug und allen damit zusammenhängenden Dingen zu haben, wie zB. Umzugs-LKW oder Container für Bauschutt (zB. auch bei Renovierungen und Sanierungen).