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Straßenverkehrsbehörde Land Brandeburg

 

strassenverkehrsbehoerde-brandenburgDie Straßenverkehrsbehörde im Land Brandenburg regelt vielseitige Angelegenheit im Bereich des Straßenverkehrs. Wer in Brandenburg einen Umzug plant oder einen freien Stellplatz für einen Container benötigt, kann bei der Behörde beispielsweise die Genehmigung für eine Halteverbotszone beantragen. Mit seinem umfassenden Tätigkeitsgebiet erfüllt die Verkehrsbehörde einen wichtigen Anlaufpunkt für Personen, die bezüglich eines Straßenverkehrsbereichs zum Beispiel eine Erlaubnis oder einen speziellen Ausweis benötigen.

 

Behördliche Genehmigung - Hauptaufgabe der Verkehrsbehörde

 

Wer einen Bereich im Straßenverkehr für private oder gewerbliche Zwecke absperren möchte und hierfür Halteverbotsschilder benötigt, beantragt die Genehmigung zum Aufstellen der Schilder bei der genannten Behörde. Dies kostet Zeit und viele Menschen können einen zusätzlichen Termin nicht in den ohnehin stressigen Alltag integrieren. Hier hilft die Firma Halteverbot 24. Wir engagieren uns für unsere Kunden und stellen den Antrag für eine Halteverbotszone. Die Behörde gibt außerdem vor, wie Straßensperrungen für die Arbeitsstelle einer Baustelle abzusperren und zu kennzeichnen sind.

 

Straßenverkehrsbehörde - Indirekte Parkverbote - Erlaubnis für bestimmte Personengruppen

 

Personen mit bestimmten Anliegen oder in speziellen Situationen können einen Parkausweis bei der Verkehrsbehörde beantragen, das sind die sogenannten "Anlieger". Die Behörde gibt beispielsweise den Parkausweis für Bewohner, Handwerker oder behinderte Menschen aus. Wer einen Parkausweis besitzt, darf in Gebieten parken, in denen für andere Menschen Halteverbote gelten.

 

Halteverbotszonen für unterschiedliche Zwecke bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen

 

Halteverbotsschilder müssen Betroffene dort aufstellen, wo Personen eine Parkfläche für besondere Zwecke benötigen, etwa einen Platz als Ladezone oder für ein Transportfahrzeug bei einem Umzug. Der Halteverbotsservice von Halteverbot 24 besorgt das Parkverbot bei der Straßenverkehrsbehörde des Landes Brandenburg schnell und unkompliziert für jeden Kunden.
 

Für die Einrichtung einer Halteverbotszone muss ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt werden. In diesem Antrag müssen alle relevanten Informationen angegeben werden, wie etwa der genaue Standort, das Datum und der Zeitraum, für den die Halteverbotszone benötigt wird. Es kann auch erforderlich sein, eine Begründung für die Einrichtung der Halteverbotszone anzugeben, zum Beispiel aufgrund von Umzügen, Baustellen oder anderen temporären Situationen. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag sorgfältig und nimmt gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit dem Antragsteller auf, um weitere Informationen oder Dokumente anzufordern.

 

Für Baustellen- und Ladezonen gelten ähnliche Prozesse. Bauunternehmen oder andere Organisationen, die eine Baustelle einrichten, müssen ebenfalls eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. In diesem Antrag sollten Informationen zur Dauer der Baustelle, den benötigten Verkehrsflächen und möglichen Verkehrsbeeinträchtigungen angegeben werden. Bei Ladezonen sollte der Antragsteller den genauen Standort, die Art der Waren und die benötigte Zeitspanne für das Be- und Entladen angeben.

 

Darüber hinaus können Veranstaltungen, wie etwa Konzerte oder Straßenfeste, Absperrungen erfordern, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Auch hier ist es wichtig, eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Der Antrag sollte Informationen zur Art und zum Umfang der Veranstaltung, sowie den genauen Standort und den Zeitraum der Absperrung enthalten.

 

Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Anträge eingehend und stellt sicher, dass die vorgegebenen Bestimmungen und Sicherheitsanforderungen erfüllt werden. Bei Genehmigung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel das Aufstellen von Verkehrsschildern oder das Einrichten von Absperrungen.

Insgesamt ist die Straßenverkehrsbehörde dafür zuständig, den Verkehr reibungslos zu gestalten und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Die Erteilung von Genehmigungen für die Einrichtung von Halteverbotszonen, Baustellen- und Ladezonen sowie Absperrungen für Veranstaltungen ist ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses.

 

Straßenverkehrsbehörden Brandenburg  in den Landkreisen und kreisfreien Städten:

 

Barnim

Teltow-Fläming

Dahme-Spreewald

Havelland

Märlisch-Oderland

Oberhavel

Oder-Spree

Potsdam-Mittelmark

Spree-Neiße

Elbe-Elster

Oberspreewald-Lausitz

Ostprignitz-Ruppin

Prignitz

Uckermark

Stadt Brandenburg

Potsdam

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