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Halteverbot Berlin

Halteverbot in Berlin für den Umzug, Baustelle, Event oder Lieferung.

ab 55 EUR
Halteverbot Potsdam

Um eine Parkverbotszone in Potsdam einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot Düsseldorf

Um eine Halteverbotszone in Düsseldorf einzurichten benötigen wir ca. 14 Tage

ab 85 EUR
Halteverbot München

In der Regel wird ca. 14 Tage für die Einrichtung eine HVZ benötigt.

ab 97 EUR

Straßenverkehrsbehörde in Berlin

19/11/2023

Straßenverkehrsbehörde in Berlin

 


Die Verwaltung des Straßennetzes als Infrastruktur obliegt den Bundesländern in der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der 2018 ausgegliederten Bundesautobahnen. Im Bereich des Stadtstaates Berlin regulieren städtische Einrichtungen als obere Verkehrsbehörde und untere Straßenverkehrsbehörden alle Belange des Verkehrswesens auf ihrem Territorium, sofern es sich nicht um Autobahnen des Bundes handelt. Die Obere Straßenverkehrsbehörde im Rang von Regierungspräsidien, Bezirksregierungen und Landesämtern beaufsichtigt nachgegliederte (regionale) untere Straßenverkehrsbehörden, wovon es aufgrund der geringen Ausmaße eines Stadtstaates in Berlin nur welche auf Stadtbezirkslevel gibt, jeweils als Ordnungsamt Straßenverkehrsbehörde Berlin der Ansprechpartner für die Bürger.

 

Sie alle unterliegen einer Obersten Straßenverkehrsbehörde auf Landesebene, gewöhnlich einem Verkehrs- oder Innenministerium. Im Stadtstaat Berlin ist das die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Berlin unterhält zwölf untere Straßenverkehrsbehörden in seinen Bezirksämtern, dort 'Straßen- und Grünflächenamt' genannt. Der Stadtstaat Berlin unterhält noch eine zentrale Straßenverkehrsbehörde, die sich um den fließenden Verkehr im Hauptstraßennetz kümmern soll; die 'Verkehrslenkung Berlin'. Eine gewöhnliche untere Straßenverkehrsbehörde in einem Berliner Bezirksamt betreut dagegen das Nebenstraßennetz, mit den Tempo-30-Zonen, und regelt den ruhenden Verkehr (Parken) in ihrem Gebiet.

Sie organisiert die Gestaltung und Beschilderung von Verkehrswegen in ihrem Bereich, lässt Markierungen anbringen und Verkehrszeichen aufstellen, wie sie nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bundesgebiet gebräuchlich sind. Die Straßenverkehrsbehörde kann auch Einschränkungen für den Verkehr verhängen, wenn nötig. Wird an den Straßen gebaut, erteilt die Verkehrsbehörde zuerst eine Genehmigung dazu und erlaubt die Baustellenbeschilderung und -absperrungen, wie sie für die Arbeiten nötig sein könnten. Hier sind Genehmigungen zu bekommen für Schwertransporte, Gefahrguttransporte und Ausnahmen von Vorschriften wie dem Fahrverbot für LKW an Sonntagen und Feiertagen.

Gibt es Veranstaltungen, die den öffentlichen Verkehrsraum verwenden, wie Radsportveranstaltungen, Autokorsos oder Motorsport-Events, so werden diese ebenfalls hier bei der Straßenverkehrsbehörde Berlin angemeldet und gewöhnlich genehmigt. Sie würde auch für Taxikonzessionen zuständig sein, wenn sie eine Gemeinde von weniger als 7.500 Einwohnern wäre, was wohl für Berliner Bezirke nicht zutrifft. Ausnahmegenehmigungen werden erteilt nach § 46 Abs. 1 StVO, Erlaubnisse gegeben nach § 29 Abs. 2 StVO und Anordnungen erteilt nach § 45 StVO.

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